GFS = Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
In den Klassenstufen 8 und 9 ist jede Schülerin/ jeder Schüler laut Notenbildungsverordnung verpflichtet, in einem Fach ihrer/ seiner Wahl eine
zusätzliche Leistung zu erbringen. Diese sogenannte GFS ist einer Klassenarbeit gleichgestellt.