GFS = Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

In den Klassenstufen 8 und 9 ist jede Schülerin/ jeder Schüler laut Notenbildungsverordnung verpflichtet, in einem Fach ihrer/ seiner Wahl eine zusätzliche Leistung zu erbringen. Diese sogenannte GFS ist einer Klassenarbeit gleichgestellt.

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